Das Urheberrecht schützt die kreativen Werke von Autoren, Künstlern, Fotografen und anderen Schöpfern vor unbefugter Nutzung. Doch in einer zunehmend digitalen Welt, in der Inhalte blitzschnell kopiert und verbreitet werden können, sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Was genau bedeutet eine Urheberrechtsverletzung, und welche rechtlichen Konsequenzen drohen?
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt wird. Dazu zählen:
- Kopieren oder Vervielfältigen eines Werkes, z. B. Texte, Fotos oder Musik.
- Verbreitung geschützter Inhalte, z. B. durch Upload auf Websites oder Social-Media-Plattformen.
- Bearbeitung oder Abwandlung eines Werkes ohne Zustimmung.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (§ 16 ff. UrhG) regelt, dass der Urheber allein das Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine Verletzung dieser Rechte kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen
- Abmahnung
Die häufigste Reaktion auf eine Urheberrechtsverletzung ist die Abmahnung. Dabei wird der Verletzer aufgefordert, die rechtswidrige Nutzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Regel sind Abmahnungen mit der Forderung nach Schadensersatz und Kostenerstattung für den Anwalt verbunden.
- Schadensersatzansprüche
Der Rechteinhaber kann einen Schadensersatz geltend machen. Dieser wird entweder auf Basis eines Lizenzmodells (fiktive Lizenzgebühr) oder nach dem tatsächlich entstandenen Schaden berechnet.
- Strafrechtliche Konsequenzen
Urheberrechtsverletzungen können auch strafrechtlich verfolgt werden. Nach § 106 UrhG drohen bei vorsätzlicher Verletzung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Häufige Fehler und Missverständnisse
„Das habe ich im Internet gefunden, also darf ich es nutzen.“
Falsch! Werke im Internet sind genauso geschützt wie gedruckte Werke. Nur weil ein Bild oder ein Text leicht zugänglich ist, bedeutet das nicht, dass es frei genutzt werden darf.
„Ich mache das ja nur privat.“
Auch private Nutzungen können gegen das Urheberrecht verstoßen, insbesondere wenn sie online gestellt werden und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind.
„Ich habe das Werk bearbeitet, es ist jetzt meins.“
Bearbeitungen oder Abwandlungen eines Werkes erfordern die Zustimmung des Rechteinhabers. Ohne diese Zustimmung bleibt die Nutzung rechtswidrig.
So vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen
- Nutzen Sie nur Inhalte, die ausdrücklich zur freien Verwendung gekennzeichnet sind (z. B. Creative Commons).
- Holen Sie schriftliche Erlaubnisse ein, wenn Sie fremde Werke nutzen möchten.
- Erstellen Sie Ihre eigenen Inhalte, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
- Beachten Sie die Quellenangabe – auch bei frei verfügbaren Inhalten.
Fazit
Urheberrechtsverletzungen können teure und rechtlich komplizierte Konsequenzen haben. Die Unwissenheit über die rechtlichen Regelungen schützt nicht vor Sanktionen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Nutzung zulässig ist, oder mit einer Abmahnung konfrontiert werden, sollten Sie schnell handeln und rechtlichen Rat einholen.
Als Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!