MARKENRECHT

Mit uns geben Sie Ihrer Marke ein Gesicht!

Marken und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmens­kennzeichen) gewähren ihrem In­haber ein Ausschließlich­keits­recht und sind somit ein wirtschaftlich wert­voller Ver­mögens­be­stand­teil eines jeden Unter­neh­mens. Marken müssen daher einer ständigen Image­pflege unterzogen werden, um den wirt­schaft­lichen Wert einer Marke zu sichern.

Grundsätzlich sind alle Darstellungsformen, die geeignet sind Waren und Dienst­leis­tung­en eines Unter­nehmens von den­jen­igen anderer Unternehmen zu unterscheiden, schutz­fähig. Somit existieren derzeit folgende ein­tra­gungs­fähige Marken­formen WortmarkeWort-/BildmarkeBild­marke, drei­di­men­si­onale Marke, Kenn­faden­marke, FarbmarkeHör­marke, sonstige Marken­form. Mit der Marken­ein­tra­gung bei dem jeweils zu­stän­digen Markenamt erwirbt der Inhaber das aus­schließ­liche Recht, die Marke für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu benutzen.

Verletzt ein Dritter eine eingetragene Marke, dann hat der Markeninhaber gegen den Ver­letzer einen Unter­las­sungs­an­spruch, einen Auskunftsanspruch und Scha­dens­er­satz­an­sprüche. Eine Marke ver­körpert stets einen Ver­mögens­wert und kann daher gekauft, verkauft und an Dritte lizenziert werden.

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