IT-Recht
IT-Vertragsrecht – Vertragsschluss über Hardware und Software – zwischen Unternehmern (B2B) wir stehen Ihnen zur Verfügung.
IT-Projekte umfassen sehr komplexe Verfahrensabläufe. Wir kennen die verschiedenen Vertragskonstellationen, mithin die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung von Produkten und Leistungen, der Kauf von Hardware zum Betrieb von Software und Standardsoftware sowie Software-Erstellung und Software-Überlassung. Die von Ihnen geforderten verschiedenen Leistungsinhalte werden von uns erfasst und entsprechend vertragstypologisch eingeordnet. Oft sind es nur marginale Feinheiten der verschiedenen Leistungspflichten, die die eindeutige Einordung zu einem vom BGB vorgesehenen bestimmten Vertragstypus erschweren. Die Ausarbeitung von IT-Verträgen gehört zu unseren Fachgebieten.
Unsere Leistungen für Sie:
- Beratung und Begleitung von IT-Projektverträgen
- Verträge zur Erstellung von Software
- Vertragsgestaltung zum Software-Leasing
- Erstellung von Software-Lizenzverträge für Kauf oder Miete
- Software-Pflegevertrag
- Website-Erstellungsvertrag
Software-Erstellungsvertrag
Software-Erstellungsverträge oder auch Software-Projektverträge sind Verträge, die die Erstellung, Umgestaltung, Ergänzung oder Angleichung von Software zum Gegenstand haben.
Der Software-Erstellungsvertrag stellt von seiner Vertragsstruktur einen Werkvertrag dar, dessen vertragstypische Leistung die Herstellung und Verschaffung des individuellen Werkes für den Auftraggeber im Austausch gegen die Leistung einer Vergütung ist. Zunächst ist es wichtig, das relevante Geschäftsfeld durch den Auftraggeber für das anvisierte Projekt zu beschreiben. Anschließend sollten die Überlegungen zu Anzahl und Aufteilung der einzelnen Projektphasen erfolgen und festgehalten werden, wie z.B. die Planungsphase und die Umsetzungsphase. In der Regel erstellt der Auftragnehmer in der Planungsphase auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Lastenhefts ein sogenanntes Pflichtenheft, welches die vom Auftragnehmer zu realisierende Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers näher beschreibt. Wenn das Pflichtenheft fertig gestellt und durch den Auftraggeber abgenommen wurde, kann dieser die Umsetzungsphase, d.h. die Entwicklung der Software in Auftrag geben.
Im Folgenden müssen einzelne Begriffe klar definiert werden, damit keine Uneinigkeiten entstehen, weil die Parteien von unterschiedlichen Definitionen ausgegangen sind. Beschrieben und definiert werden sollten u.a. folgende Begriffe: Festlegung von
- Pflichtenheft
- Planungsphase
- Umsetzungsphase
- sowie die Vertragssoftware
Bekanntlich treten im Verlauf eines Projektes immer wieder Situationen ein, die eine Änderung der ursprünglich geplanten und festgelegten Abläufe sowie Ergebnisse fordern, mithin sollten Projektplaner sowohl auf Auftraggeberseite wie auch auf Auftragnehmerseite bestimmt werden, die in ständigen Kontakt und Austausch miteinander während der gesamten Projektphase stehen.
Softwaremängel kategorisieren und Rechtestatus klären
Möglicherweise auftretende Softwaremängel müssen vorab in einzelne Fehlerklassen eingeteilt werden, da nicht jeder Mangel die gleiche Auswirkung auf das Projekt zur Folge hat, z.B. haben gravierende Fehler der Fehlerklasse 1 zur Folge, dass die ordnungsgemäße Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ausgeschlossen ist wohingegen bei geringfügigen Fehlern der Betriebsablauf nicht derart beeinträchtigt ist, dass eine sofortige Abhilfe notwendig ist. Die Rechteübertragung und -einräumung an der Software richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen der Parteien. Der Auftraggeber unterliegt einem Irrglauben, wenn dieser der Auffassung ist, dass ihm ohne besondere vertragliche Vereinbarung automatisch die ausschließlichen Rechte an der individuellen Software zustehen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung in der rechtskonformen Vertragsgestaltung im Bereich Informationstechnologierecht/IT-Recht benötigen oder Probleme bei Ihrer Vertragsumsetzung und -durchführung bestehen.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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