Mediation
Ihre Möglichkeit zur Streitbeilegung

Sie befinden sich in einem dauerhaften Kon­flikt mit einer anderen Partei? Sie wünschen diesen ohne ein gerichtliches Verfahren zu lösen. Die andere Partei teilt Ihren Wunsch der Beilegung ohne gerichtliches Verfahren? Dann ist eine Mediation eine sehr gute Alter­native für Sie Ihren Kon­flikt dauer­haft ohne ein gerichtliches Verfahren beizulegen.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges zukunftsweisendes Verfahren zur außer­ge­richt­lichen Kon­flikt­bei­le­gung zwischen den Parteien eines Me­di­ations­ver­fahrens, welches die Methoden der ju­ris­tisch­en Streit­bei­legung er­gänzen. In dem Me­di­ations­verfahren sollen die Par­tei­en durch die Ver­mitt­lung eines neu­tra­len Dritten – des Mediators – darin unter­stützt werden, selbst Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln.

Diese Lösungen führen die Parteien eigenständig – mit Unter­stütz­ung des Mediators ‑ herbei mit dem Vorteil, dass die Par­tei­en ihre eigenen Lösungen auch akzeptieren. In­so­weit be­deu­tet Me­di­ation Vermittlung bei außer­ge­richt­lichen Kon­flik­ten, um zu einer fairen und zu­kunfts­orien­tier­ten Lösung gelangen zu können. Ausschließlich die Be­tei­lig­ten selbst – mit der Ver­mit­tlung des Mediators – können Regelungen er­ar­bei­ten, die auf ihre speziellen Be­dürf­nisse zu­ge­schnit­ten sind. In der Über­win­dung des Prinzips von Sieg und Niederlage wird eine faire Lösung für die neue Lebens­gestal­tung aller Beteiligten erarbeitet.

Im Rahmen eines Mediationsverfahrens müssen einige all­ge­mein an­er­kan­nten Ver­fahrens­grund­sätze beachtet werden, damit das Me­di­ations­ver­fahren er­folg­reich durch­ge­führt und beendet werden kann. Diese grund­legenden Prin­zi­pien sind Selbst­ver­ant­wort­lich­keit, Frei­willig­keit, Er­gebnis­offen­heit, Neu­tra­li­tät des Mediators, In­for­miert­heit der Be­teiligten sowie Ver­trau­lich­keit und sind in der, dem Me­di­ations­ver­fahr­en zu Grun­de lie­gen­den Me­di­ations­ver­ein­barung ent­halten. Insoweit ist die Einhaltung dieser Prinzipien auch justiziabel.

Was wir für Sie tun können!

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht die Me­di­ations­ver­ein­barung, d.h. die gefundenen Lö­sungs­mög­lich­kei­ten werden als Ergebnis formuliert und in einem ab­schlie­ßenden Me­di­ations­vertrag ‑ der für die Me­di­anten eine ab­schlie­ßende Regelung ihres Kon­flik­tes enthält ‑ schriftlich fixiert. Dieser Me­di­ations­ver­trag wird von uns vor Abschluss ju­ris­tisch überprüft werden, damit er rechtliche Wirk­sam­keit entfalten kann.

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