Mediation
Ihre Möglichkeit zur Streitbeilegung
Sie befinden sich in einem dauerhaften Konflikt mit einer anderen Partei? Sie wünschen diesen ohne ein gerichtliches Verfahren zu lösen. Die andere Partei teilt Ihren Wunsch der Beilegung ohne gerichtliches Verfahren? Dann ist eine Mediation eine sehr gute Alternative für Sie Ihren Konflikt dauerhaft ohne ein gerichtliches Verfahren beizulegen.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges zukunftsweisendes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen den Parteien eines Mediationsverfahrens, welches die Methoden der juristischen Streitbeilegung ergänzen. In dem Mediationsverfahren sollen die Parteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten – des Mediators – darin unterstützt werden, selbst Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln.
Diese Lösungen führen die Parteien eigenständig – mit Unterstützung des Mediators ‑ herbei mit dem Vorteil, dass die Parteien ihre eigenen Lösungen auch akzeptieren. Insoweit bedeutet Mediation Vermittlung bei außergerichtlichen Konflikten, um zu einer fairen und zukunftsorientierten Lösung gelangen zu können. Ausschließlich die Beteiligten selbst – mit der Vermittlung des Mediators – können Regelungen erarbeiten, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. In der Überwindung des Prinzips von Sieg und Niederlage wird eine faire Lösung für die neue Lebensgestaltung aller Beteiligten erarbeitet.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens müssen einige allgemein anerkannten Verfahrensgrundsätze beachtet werden, damit das Mediationsverfahren erfolgreich durchgeführt und beendet werden kann. Diese grundlegenden Prinzipien sind Selbstverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Neutralität des Mediators, Informiertheit der Beteiligten sowie Vertraulichkeit und sind in der, dem Mediationsverfahren zu Grunde liegenden Mediationsvereinbarung enthalten. Insoweit ist die Einhaltung dieser Prinzipien auch justiziabel.
Was wir für Sie tun können!
- Kontaktaufnahme zu der anderen Partei
- Vereinbarung und Durchführung von Mediationsterminen
- Schriftliche Dokumentation über den Verlauf der Mediationstermine
- Erstellen der Mediationsvereinbarung
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht die Mediationsvereinbarung, d.h. die gefundenen Lösungsmöglichkeiten werden als Ergebnis formuliert und in einem abschließenden Mediationsvertrag ‑ der für die Medianten eine abschließende Regelung ihres Konfliktes enthält ‑ schriftlich fixiert. Dieser Mediationsvertrag wird von uns vor Abschluss juristisch überprüft werden, damit er rechtliche Wirksamkeit entfalten kann.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.