Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht – bei Abmahnungen, einstweiliger Verfügung oder Klagen beraten wir Sie umgehend und umfassend. Wir verteidigen Ihre Interessen gegenüber Mitbewerbern und Wettbewerbszentrale. Das Wettbewerbsrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Vollumfängliche Prüfung von Webseiten
- Prüfung von Werbemaßnahmen
- Erstellung und Prüfung von Impressum, Widerrufsbelehrung und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Auskunftsansprüchen
- Umgehende Prüfung von Abmahnungen
- Erhebung einer Klage bei offensichtlich unbegründeter Abmahnung
- Formulierung und Abgabe einer interessengerechten Unterlassungserklärung
- Bei Erhalt einer berechtigten Unterlassungsverfügung, Abgabe einer Abschlusserklärung
Wettbewerbshandlung
– geschäftliche Handlung
Das Wettbewerbsrecht soll sicherstellen, dass Unternehmen die auf dem gleichen Markt tätig sind und um Geschäftsabschlüsse mit einem Kunden konkurrieren, die Grenzen des rechtlich zulässigen einhalten. Das Wettbewerbsrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Die Entwicklung neuer Werbeformen und -medien bedingt durch kreative und innovative Ideen, stellen den Werbenden immer wieder vor neue Herausforderungen.
Wichtig ist, dass trotz Kreativität und Innovation von Werbemaßnahmen, diese keine unlautere geschäftliche Handlung darstellen. Eine unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn sie nicht den unternehmerischen Interessen entspricht und geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten von Kunden bedeutend zu beeinflussen. Eine unlautere geschäftliche Handlung liegt z.B. vor, wenn ein Kunde durch falsche oder fehlende Informationen zu einem Kauf einer Ware veranlasst wird, den er bei richtiger oder vollständiger Angabe der Informationen nicht getätigt hätte. Wesentliche Informationen einer Ware sind unter anderem Verfügbarkeit, Art, Menge, Beschaffenheit oder betriebliche Herkunft. Zur Beurteilung einer unlauteren geschäftlichen Handlung wird auf das unionsrechtliche Verbraucherleitbild – den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher – abgestellt.
Dieses Kriterium ist allerdings ohne genaue Spezifizierung für Unternehmer überhaupt nicht greifbar. Dem Verbraucher sollen alle entscheidungsrelevanten Informationen ohne Umwege zur Verfügung stehen. Weitere unlautere Handlungen sind insbesondere unzumutbare Belästigung, aggressive Verkaufsmethoden, Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern.
Durch die fortwährende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der täglichen Befassung dieser Materie, können wir Ihre Werbemaßnahmen dahingehend beurteilen, ob es sich um eine lautere bzw. unlautere Werbemaßnahme handelt. Wenn möglich, streben wir immer erst eine außergerichtliche Auseinandersetzung an, damit es nicht zu langwierigen Gerichtsprozessen kommt.
Preisangabenverordnung (PAngV) – richtig werben mit Preisen
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine Rechtsverordnung und regelt die Art und Weise der Preisangaben im geschäftlichen Verkehr. Die komplexen Preisregelungen und die richtige Werbung mit Preisen stellen jeden Werbenden vor große Herausforderungen.
Die Preisangabe muss so gestaltet sein, dass der zu zahlende Gesamtpreis deutlich erkennbar angegeben wird. Der Gesamtpreis setzt sich aus der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen. Wenn der Gesamtpreis Einschränkungen unteliegt, müssen diese für den Kunden auf den ersten Blick erkennbar sein. Dadurch soll gewährleistet sein, dass der Kunde die Angebote vergleichen kann. Z.B. stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) darauf ab, dass die fakultativen Zusatzkosten am Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs anzuzeigen sind, damit der Kunde entscheiden kann, ob er die betreffende Zusatzleistung tatsächlich in Anspruch nehmen möchte.
Ein Verstoß gegen die PAngV ist z.B. gegeben, wenn im Versandhandel der Preisangabe nicht entnommen werden kann, ob die Versandkosten im Gesamtpreis enthalten sind oder diese zuzüglich zum Gesamtpreis gezahlt werden müssen. Lässt sich ein Gesamtpreis jedoch im Voraus aufgrund der Beschaffenheit der Ware bzw. Dienstleistung nicht berechnen, weil die Preisgestaltung verbrauchsabhängig ist, wird eine Ausnahme von der Gesamtpreisangabe gemacht.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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