Urheberrecht
Urheberrecht – bei Rechtsverletzung sind wir Ihre Anwälte
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in den das Urheberrecht umfassenden Bereichen. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Urhebervertrags- und Urheberlizenzrechts
- Fotorecht
- Filmrecht
- Kunstrecht
- Software
- Autorenrecht/Verlagsrecht
- Internetrecht – Blogs, Vlogs
- Design- und Industriedesign
Das Urheberrecht stellt die Gesamtheit aller Rechtsnormen dar, die die Werkherrschaft regeln und bestimmte geistige Schöpfungen schützen. Gemäß § 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz. Dieser umfasst nicht nur den Schutz der schöpferischen Leistung des Urhebers, sondern auch das Recht an den materiellen Vorteilen, die durch die Nutzung und Verwertung des Werkes erzielt werden.
Schutz Ihrer kreativen Leistung als Urheber
Wir helfen Ihnen beim Schutz Ihrer kreativen Leistungen, d.h. Ihren Immaterialgüterrechten. Zu den kreativen Leistungen zählen u.a. Ergebnisse von
- Fotografen
- Autoren
- Künstlern
- Malern
- Softwareentwicklern
- Designern
- Webdesignern
- Filmregisseuren
- Komponisten
- Musikern
Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.
Präventiver Schutz Ihrer Rechte als Urheber
Dies beinhaltet die Beratung und Vertretung mit dem Ziel wirksam Ihre kreativen Ideen zu schützen. Dies kann präventiv in Form von der Erstellung von Verträgen (Urhebervertrags- oder Urheberlizenzverträgen) geschehen.
Ihre Urheberrechte wurden verletzt? Wir helfen Ihnen!
Ob bei Fotoklau oder wenn sich jemand mit Ihrer Leistung – also mit fremden Federn – schmückt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wenn bereits eine Rechtsverletzung vorliegt, so unterstützen wir Sie in der Geltendmachung Ihrer Rechte. Dies kann nach eingehender rechtlicher Beratung durch uns entweder durch (zunächst) außergerichtliche Mittel, wie z.B. eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfolgen. Sollte diese nicht schon den gewünschten Erfolg herbeiführen, können wir als zügige Durchsetzung Ihrer Rechte im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Auch stehen wir Ihnen in gerichtlichen Verfahren mit Rat und Tat zur Seite.
Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
Sie wurden abgemahnt, weil Sie angeblich ein Urheberrecht eines Anderen verletzt haben sollen? Sie haben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben?
Nichtstun ist keine Lösung! Kontaktieren Sie uns, wir prüfen die Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit! Auch stehen wir Ihnen bei der Abwehr solcher Ansprüche – außergerichtlich und auch gerichtlich – zur Seite. Dies kann in der Prüfung von Abmahnungen oder Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen liegen. Ebenso unterstützen wir Sie bei einstweiligen Verfügungen und/oder Klageverfahren.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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