Urheberrecht 

Urheberrecht – bei Rechts­verletzung sind wir Ihre Anwälte
Wir bieten Ihnen umfassende Be­ra­tung in den das Ur­heber­recht umfassenden Be­reichen. Hierzu gehören zum Beispiel:

Das Ur­heber­recht stellt die Gesamtheit aller Rechtsnormen dar, die die Werk­herr­schaft regeln und bestimmte geistige Schöpfungen schützen. Gemäß § 1 Ur­heber­rechts­gesetz (UrhG) genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz. Dieser umfasst nicht nur den Schutz der schöp­fer­ischen Leistung des Urhebers, sondern auch das Recht an den materiellen Vorteilen, die durch die Nutzung und Verwertung des Werkes erzielt werden.

Schutz Ihrer kre­ativen Leistung als Urheber

Wir helfen Ihnen beim Schutz Ihrer kreativen Leistungen, d.h. Ihren Im­ma­te­ri­al­güter­rechten. Zu den kreativen Leis­tung­en zählen u.a. Ergebnisse von

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

Präventiver Schutz Ihrer Rechte als Urheber

Dies beinhaltet die Beratung und Ver­tre­tung mit dem Ziel wirk­sam Ihre kreativen Ideen zu schützen. Dies kann präventiv in Form von der Er­stel­lung von Ver­trägen (Ur­heber­ver­trags- oder Ur­heber­li­zenz­ver­trägen) geschehen.

Ihre Urheberrechte wurden verletzt? Wir helfen Ihnen!

Ob bei Fotoklau oder wenn sich jemand mit Ihrer Leis­tung – also mit fremden Federn – schmückt, stehen wir Ihnen zur Seite. Wenn bereits eine Rechts­verletzung vorliegt, so unter­stützen wir Sie in der Gelt­end­ma­chung Ihrer Rechte. Dies kann nach eingehender recht­licher Be­ra­tung durch uns ent­weder durch (zunächst) außer­gericht­liche Mittel, wie z.B. eine Ab­mahnung mit Auf­for­der­ung zur Abgabe einer straf­be­wehr­ten Unter­lassungs- und Ver­pflich­tungs­er­klärung er­folgen. Sollte diese nicht schon den ge­wünsch­ten Erfolg her­bei­führen, kön­nen wir als zügige Durch­set­zung Ihrer Rechte im Wege einer einst­weiligen Ver­fügung vor­gehen. Auch stehen wir Ihnen in ge­richt­lichen Ver­fahren mit Rat und Tat zur Seite.

Abwehr von urheber­recht­lichen Ansprüchen

Sie wurden abgemahnt, weil Sie an­geb­lich ein Urheberrecht eines Anderen verletzt haben sollen? Sie haben eine Abmahnung erhalten und sollen eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben?

Nichtstun ist keine Lösung! Kontaktieren Sie uns, wir prüfen die Ansprüche auf ihre Recht­mäßig­keit! Auch stehen wir Ihnen bei der Abwehr solcher Ansprüche – außer­gericht­lich und auch gerichtlich – zur Seite. Dies kann in der Prüfung von Abmahnungen oder Unter­lassungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprüchen liegen. Eben­so un­ter­stüt­zen wir Sie bei einst­weiligen Verfügungen und/oder Klage­verfahren.

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Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de

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