Forderungs­management

Effektive und schnelle Forderungsdurchsetzung

Die Liquidität Ihres Unternehmens ist ein bedeutender Faktor Ihres unternehmerischen Erfolges. Forderungsausfälle können schnell zur wirtschaftlichen Schieflage eines Unter­nehmens führen.

Wir kümmern uns bundesweit um Ihre säumigen Schuldner, indem wir Ihre fälligen For­der­ungen beitreiben. Nach Ihrer Rech­nungs­legung an den Schuldner und das Durchlaufen Ihrer Mahn­stufen, übergeben Sie das Verfahren an uns. Wir fordern den Schuldner zur Zahlung auf; erfolgt diese nicht, wird das gerichtliche Mahn­ver­fahren eingeleitet. Im Falle eines Wider­spruchs/Ein­spruchs gegen den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid des Schuldners vertreten wir Sie dann selbst­ver­ständ­lich weiter­hin im gerichtlichen Klageverfahren.

Nach Erlangung eines sog. vollstreckbaren Titels – eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheid – erfolgt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner. Mit dieser kann ein Gerichts­vollzieher/­Gerichts­vollzieherin beauftragt werden. Die Zwangs­voll­streckung erfolgt dann durch diesen in das be­weg­liche Vermögen des Schuldners. Soweit Ihnen eine Bank­ver­bindung des Schuldners bekannt ist kann dessen Konto mittels eines Pfändungs- und Über­weisungs­be­schlus­ses gepfändet werden. Wenn sich der Schuldner in einem Arbeits­verhältnis befindet kann dessen Arbeits­lohn, welcher über der Pfän­dungs­frei­grenze liegt ebenfalls gepfändet werden. Verfügt der Schuld­ner über un­be­weg­lich­es Vermögen, d.h. Immobilien kann auch in diese die Zwangs­voll­streckung betrieben werden. Letztlich können zukünftige Renten­ansprüche bei dem jeweiligen Versorgungsträger gepfändet werden.

Sollte der Schuldner mittellos sein, d.h. die Vermögensauskunft (frühere Bezeichnung: eides­stattliche Versicherung über sein Vermögen) abgegeben haben, kann Ihr titulierter Anspruch noch 30 Jahre lang gegen den Schuldner voll­streckt werden. Gemäß der ZPO (Zi­vil­pro­zess­ord­nung) muss der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen. Diese Kosten werden zuzüglich Ihrer Hauptforderung geltend gemacht und ebenfalls im Wege der Zwangs­voll­streckung beigetrieben.

Lagern Sie Ihre Inkassoabteilung an uns aus

Sie können uns selbstverständlich dauerhaft mit Ihrem Forderungsmanagement be­auf­tragen und dieses an uns outsourcen. Wir garantieren unser Tätigwerden binnen 24h nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen, welche Sie uns bequem z.B. per E-Mail übersenden können.

Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie, wie wir Ihnen lästige Arbeit abnehmen können!

Kontaktieren Sie uns!
GrünLaw Rechtsanwälte Logo

Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de

Kontakt

1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.

Weitere Leistungen im Schnellüberblick