ForderungsmanagementEffektive und schnelle Forderungsdurchsetzung
Die Liquidität Ihres Unternehmens ist ein bedeutender Faktor Ihres unternehmerischen Erfolges. Forderungsausfälle können schnell zur wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens führen.
Wir kümmern uns bundesweit um Ihre säumigen Schuldner, indem wir Ihre fälligen Forderungen beitreiben. Nach Ihrer Rechnungslegung an den Schuldner und das Durchlaufen Ihrer Mahnstufen, übergeben Sie das Verfahren an uns. Wir fordern den Schuldner zur Zahlung auf; erfolgt diese nicht, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Im Falle eines Widerspruchs/Einspruchs gegen den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid des Schuldners vertreten wir Sie dann selbstverständlich weiterhin im gerichtlichen Klageverfahren.
Nach Erlangung eines sog. vollstreckbaren Titels – eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheid – erfolgt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner. Mit dieser kann ein Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin beauftragt werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt dann durch diesen in das bewegliche Vermögen des Schuldners. Soweit Ihnen eine Bankverbindung des Schuldners bekannt ist kann dessen Konto mittels eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gepfändet werden. Wenn sich der Schuldner in einem Arbeitsverhältnis befindet kann dessen Arbeitslohn, welcher über der Pfändungsfreigrenze liegt ebenfalls gepfändet werden. Verfügt der Schuldner über unbewegliches Vermögen, d.h. Immobilien kann auch in diese die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Letztlich können zukünftige Rentenansprüche bei dem jeweiligen Versorgungsträger gepfändet werden.
Sollte der Schuldner mittellos sein, d.h. die Vermögensauskunft (frühere Bezeichnung: eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen) abgegeben haben, kann Ihr titulierter Anspruch noch 30 Jahre lang gegen den Schuldner vollstreckt werden. Gemäß der ZPO (Zivilprozessordnung) muss der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen. Diese Kosten werden zuzüglich Ihrer Hauptforderung geltend gemacht und ebenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben.
Lagern Sie Ihre Inkassoabteilung an uns aus
Sie können uns selbstverständlich dauerhaft mit Ihrem Forderungsmanagement beauftragen und dieses an uns outsourcen. Wir garantieren unser Tätigwerden binnen 24h nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen, welche Sie uns bequem z.B. per E-Mail übersenden können.
Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie, wie wir Ihnen lästige Arbeit abnehmen können!
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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