Medien- und Presserecht
Wort- und Bildberichterstattung - Sie sind Freiberufler, Künstler, Selbstständiger, eine Agentur oder sonstiges Unternehmen?
Wir beraten Sie umfassend in rechtlichen Fragen zu Erstellung von Internetpräsenzen, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Veröffentlichung von Äußerungen (Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen) oder Bildern (Recht am eigenen Bild), sei es aus Sicht desjenigen, der die Äußerungen, Bilder veröffentlicht oder des hiervon Betroffenen.
Meinungsäußerungen können durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sein. Zu den Meinungsäußerungen zählen sämtliche Äußerungsformen, wie Wort, Schrift oder Bild. Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Für die Beurteilung, ob es sich um eine geschützte Meinungsäußerung handelt, kommt es nicht darauf an, ob sie wertvoll, richtig oder rational begründet oder ob sie von anderen für nützlich oder schädlich gehalten wird. Gerade im Hinblick auf den nicht unbedingt zwingend richtigen Inhalt unterscheidet sich die Meinungsäußerung von der Tatsachenbehauptung.
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?
Da gerade die Unterscheidung, ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt und auch die weitere Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit der Äußerung mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung gerne zur Seite.
Das Medien- und Presserecht
Es umfasst auch Regelungen privater und öffentlicher Informationen und Kommunikation, also Presse, Rundfunk, Fernsehen, Film, Multimedia und Internet. Traditionell schützt die Pressefreiheit die gesamte Tätigkeit der Presse. Hierzu gehört die Beschaffung der Informationen oder Recherche sowie die freie Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen – also der Wort- und Bildberichterstattung – sowie die Mitwirkung der Presse bei der Bildung der öffentlichen Meinung.
Die Schnittmenge der relevanten Rechtsgebiete ist sehr groß. Hierbei dürfen natürlich neben diesen altbekannten Medienformen nicht die neueren Entwicklungen der Kommunikationsformen im Bereich des Social Media, wie Instagram, Snapchat außer Acht gelassen werden. Neben den klassischen Gegenständen des Medienrechts – den Medienfreiheiten von Presse, Rundfunk und Film – gehören zu diesem Rechtsgebiet auch die Frage nach Persönlichkeitsrechten, unerlaubte Verwendung von Bild-, Film- oder Musikmaterial sowie Rufschädigung.
Es bestehen Bezüge in das Zivilrecht, das öffentliche und das Strafrecht. Aufgrund der Vielzahl der Schnittstellen zu den verschiedenen Teilrechtsgebieten und der rasanten Entwicklung im Bereich der Medien ist diese Materie sehr weitreichend. Dies wird immer wieder durch prominente Beispiele in der Tagespresse deutlich, so dass auch Laien die immense Reichweite der möglichen strafrechtlichen, inner- und außenpolitischer Konsequenzen bewusst wird.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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