AUTORENRECHT
Sie sind Autor? Sie haben ein Sachbuch, Roman oder Lyrik verfasst und möchten dies veröffentlichen? Zu diesem Zeitpunkt stellen sich bereits erste Fragen:
Ist der Inhalt rechtlich zulässig oder könnte er gegen Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte verstoßen?
Es macht Sinn, Ihr Werk vor Veröffentlichung lektorieren zu lassen. Das klassische Lektorat befasst sich mit der Verbesserung des Textes, in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik, Stil oder sogar inhaltlicher Art. Dies umfasst jedoch nicht mögliche rechtliche Problempunkte. Die Lösung ist ein juristisches Lektorat, das entweder vollständig oder auch nur teilweise Ihr Werk auf mögliche Rechtsverstöße überprüft bzw. aufzeigen kann, welche Passagen überarbeitet werden sollten.
Hat man einen geeigneten Verlag gefunden oder die Selbstveröffentlichung gewählt, gehen die Fragen weiter:
Entspricht der geschlossene oder zu schließende Verlagsvertrag den eigenen Vorstellungen? Benötigt man Hilfestellungen, welche Punkte gesondert beachtet werden sollten? Bspw. wie sieht es mit Verwertungsrechten, Auflagenzahl, Gestaltung des Covers oder Veröffentlichungsfristen aus?
Um herauszufinden, ob der zu schließende Vertrag geeignet ist, sollte zunächst überlegt und definiert werden, welche Ziele verfolgt werden. Grundsätzlich beinhaltet der Verlagsvertrag Regelungen über die Überlassung eines Manuskripts durch den Autor an einen Verlag, der dieses dann vervielfältigt und verbreitet, das sogenannte Hauptrecht. Hierbei sollte nicht nur die erste Auflage, sondern auch mögliche weitere Auflagen in Betracht gezogen werden. Wie sieht es mit den sogenannten Nebenrechten aus? Als solche werden die dem Verleger außer den Rechten zu der in erster Linie ins Auge gefassten Verwertungsform einzuräumende Nutzungsformen genannt.
Hierzu gehören u.a. das Übersetzungsrecht, Recht zum Vorabdruck oder Nachdruck (insbesondere in Zeitungen und Zeitschriften), andere Ausgaben, wie Taschenbuch, Schulbuch, Reprint, Sonderausgabe oder das Recht zur Einspeicherung, Verbreitung oder Wiedergabe in elektronischer Form (offline und online). Auch sollten weitere Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. E-Book, Hörbuch, Theateradaption, Verfilmung, etc. in die Vorüberlegungen einbezogen werden.
Kann der geschlossene Verlagsvertrag ausreichend denkbare Konflikte regeln?
Eine rechtliche Beratung kann auch hier im Vorfeld die meisten Probleme ausräumen und/oder dafür sorgen, dass zumindest für den Fall der Fälle geeignete Regelungen bereits vorher getroffen und in den Vertrag aufgenommen wurden, die in Verbindung mit dem Verlagsgesetz und anderen einschlägigen Normen anzuwenden sind.
Nach Veröffentlichung des Buches sind folgende Fragestellungen denkbar:
Es wird ohne Genehmigung Ihr Werk oder Teile hieraus durch Dritte veröffentlicht.
Nach einer Prüfung, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob die Veröffentlichung nicht doch ordnungsgemäß erfolgte (denkbar wäre hier u.a. das Zitatrecht), gibt es verschiedene Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung der Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. Dies kann zunächst in einer außergerichtlichen Abmahnung bestehen. Nach Verstreichen einer darin gesetzten Frist, ohne eine (ausreichende) Reaktion der Gegenseite, kann die Beschreitung des gerichtlichen Weges unausweichlich sein.
Dritte machen eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts geltend.
Ob Ansprüche, die aufgrund einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehen, bedarf einer sorgfältigen Überprüfung der jeweiligen Passagen. Ist die Person überhaupt erkennbar? Handelt es sich um (unwahre) Tatsachenbehauptungen oder (nicht hinzunehmende) Meinungsäußerungen?
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
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