Äußerungsrecht: Hilfe bei Verleumdung, Beleidigung und Bewertungen im Web und Offline

ÄußerungsrechtTatsachen: Wahr oder unwahr – das ist hier die Frage

Im Äußerungsrecht dreht es sich immer um die gleichen (Einstiegs-)Fragen: Handelt es sich hierbei um eine Tat­sachenbehauptung? Ist die Äußerung wahr oder unwahr? Oder liegt eine Mei­nungs­äu­ßerung vor – und ist diese zu­lässig? Der Grat zwischen einer zu­lässigen Mei­nungs­äu­ßerung und einer nicht mehr hin­zu­nehmen­den Verleumdung ist oft schmal.

Auch vermischen sich oft Tatsachen­elemente und Meinungs­elemente. Dies ist ins­be­son­dere bei einer Verdachts­berichts­erstattung oder bei der Wie­der­gabe von Gerüchten der Fall. Hier ist es nicht nur für einen Laien schwer zunächst die ver­schie­denen Elemente von einander zu dif­fe­ren­zie­ren und diese im Hinblick auf deren Zulässigkeit und daher auch Hin­nehm­bar­keit ein­zu­ord­nen. Gerade diese Einordnung ist jedoch wichtig, da unwahre Tat­sachen­­be­haup­tung­en grund­sätzlich rechts­widrig sind und nur Mei­nungs­­äußerungen den grund­recht­lichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) genießen kön­nen. Hiergegen ist in aller Regel das all­ge­meine Persönlichkeits­recht (APR) aus Art. 2, 1 GG des durch die Äußerung Be­trof­fenen als ent­ge­gen­stehen­des Grundrecht abzuwägen.

Ihr Recht als Betroffener: Unter­lassung, Beseitigung, Widerruf, Scha­den­­ersatz, Gegen­dar­stellung

Sind Sie Betroffener und möchten Sie eine Aussage über sich nicht hin­nehmen?

Liegt eine

Auch aus dieser Blickrichtung stehen wir Ihnen als kom­pe­ten­ter An­sprech­part­ner zur Seite. Wir prüfen mög­liche Schritte gegen den Äu­ßern­den. Dies kann in der Auf­for­derung zur Unter­lassung und/oder Beseitigung liegen. Im Bereich der Presse, im Internet oder Rund­funk und Fern­sehen kann ein Recht auf Ge­gen­dar­stel­lung vor­liegen. Hier gilt es schnell zu han­deln, da in diesem Be­reich nur ein kurzes Zeit­fenster vorhanden ist und auch an strenge formale Vo­raus­setz­ungen geknüpft ist.

Schließlich kann Ihnen als Betroffener durch unzulässige Äu­ßer­ungen ein Scha­den ent­stehen. Auch bei der Durch­set­zung eines adä­qua­ten Scha­dens­­er­satzes oder auch Schmerz­ens­geld stehen wir Ihnen mit unserer prak­tisch­en Er­fahrung zur Seite.

Ihr Recht als Äußernder

Sie wollen sich nicht alles gefallen und sich nicht den Mund verbieten lassen? Wir be­ur­tei­len aufgrund unserer Er­fahrung in diesem Rechts­gebiet, was zulässig und von Dritten hingenommen werden muss. Eben­so bieten wir Ihnen eine ver­läss­liche Ein­schätzung bei der Ab­wehr von Un­ter­lassungs­an­sprüchen.

Prävention – auch im Äußerungsrecht

Bereits im Vorfeld können Risiken ver­mie­den wer­den. Bevor Sie einen Text ver­öf­fent­lichen, sprechen Sie uns zwecks eines ju­ris­ti­schen Lek­torats an! Im Rahmen eines sol­chen ju­ris­ti­schen Lek­torats können bereits viele Pro­blem­punkte aus­ge­merzt werden, so dass es gar nicht erst zur recht­lichen Aus­ein­ander­setzung kommen muss.

Bei einem juristischen Lektorat nehmen wir Ihren Text unter die (recht­liche) Lupe. Hier­bei gibt es zwei Vor­gehens­weisen. Wir be­gut­achten den gesamten Text hin­sicht­lich mög­lich­er Rechts­ver­letzung­en und geben Hi­lfe­stel­lung und Lö­sungs­an­sätze, um diese Stellen zu ent­schär­fen oder Sie sprechen uns auf konkrete Stellen in Ihrem Text an, von denen Sie unsere rechtliche Expertise benötigen.

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Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de

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