
Heilmittelwerberecht
Heilmittelwerberecht (HWG) – Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, kosmetische Mittel oder Gegenstände zur Körperpflege – wir beraten Sie gern.
Wollen Sie Produkte bewerben, die unter das Heilmittelwerbegesetz (HWG) fallen, dann müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten, damit Sie nicht abgemahnt werden. Auf diesem Gebiet erfolgen vor allem durch Wettbewerbszentralen (HWG) zahlreiche Abmahnungen, da es sich um heikle Werbeaussagen im Gesundheitswesen handelt. Wir können Ihnen sagen, wann ein Produkt unter das HWG fällt und welche Grenzen Sie bei der Bewerbung von Produkten einhalten müssen, damit Sie nicht gegen das HWG verstoßen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Prüfung Ihrer Werbeaussagen
- Rechtssichere Gestaltung von Werbehandlungen
- Abmahnung bei Verstößen gegen das HWG durch Ihre Mitbewerber
- Umgehende Prüfung von Abmahnungen
- Unterstützung bei der Darstellung von Pflichtangaben
- Beurteilung und Einordung von Produkten
Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetz
Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Arzneimittel, Medizinprodukten, anderer Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenständen, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht. Sobald Waren oder Dienstleistungen im Gesundheitswesen beworben werden, findet das Heilmittelwerbegesetz (HWG) Anwendung. Das Gesetz soll das Marktverhalten von Mitbewerbern regeln. Zweck ist der Schutz des potentiellen Kunden vor unwahren oder unvollständigen Angaben.
Unzulässige Werbeaussagen nach
dem Heilmittelwerberecht
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Des Weiteren wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.
Hiervon sind sowohl direkte Erfolgsaussagen erfasst als auch solche, die den Erfolg durch Aussagen über andere Umstände suggerieren, wie z.B. die Werbung mit einer „Geld zurück Garantie“, da diese bei dem Kunden die Vorstellung hervorruft, dass es sich um ein besonders gutes und im Hinblick auf den zu erreichenden Erfolg sicheres Angebot handele, weil andernfalls kein wirtschaftlich denkender Kaufmann das Risiko einer Kostenerstattung gegenüber der Allgemeinheit einginge. Der Hinweis, dass die Rückerstattung im Rahmen einer „Kulanzregelung, da Arzneimittel nicht in jedem Fall wirken können“, erfolgt erst nach dem Erwerb des Produktes. Mithin unterliegt der Kunde beim Kauf des Produktes der Fehlvorstellung, dass ein 100 % Erfolg gewährleistet ist. Es dürfen auch keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen
Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen getätigt werden. Unzulässig ist eine Werbung auch dann, wenn Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstellt worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes der Person, die das Gutachten erstellt oder das Zeugnis ausgestellt hat, sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten. Aus der Fachliteratur entnommene Zitate, Tabellen oder sonstige Darstellungen müssen wortgetreu übernommen werden. Entscheidend für den Charakter des Zitats ist aber immer, dass die Angabe auch als Zitat, also als Übernahme kenntlich gemacht wird. Dadurch soll die Gefahr abgewehrt werden, dass die wissenschaftliche Autorität einer Fachpublikation durch verfälschende Scheinzitate zu Unrecht – also irreführend – in Anspruch genommen wird.

Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
Fachbeiträge
AKTUELLES AUS RECHT UND JUSTIZ
14. September 2009
Schöner Song! Finden andere auch!
25. Oktober 2018
Die verwandten Schutzrechte des Urheberrechts
22. August 2018
Öffentliche Wiedergabe – Neues Publikum
8. Juli 2009
Die Marke – EU-Gemeinschaftsmarke
13. November 2018
Schranken des Urheberrechts – Freie Verwendung
19. November 2018
Lizenzen – Die Vergütung für Urheber
20. September 2018
Weiterleitung von Nacktfotos – Geldentschädigung
21. August 2018
#darferdas? Herkunftshinweis – Unterscheidungskraft
22. Januar 2025
Was Sie zu Urheberrechtsverletzungen wissen sollten
13. November 2024
Die „Über alle Berge“ Entscheidung des BGH (BGH I ZR 67/23)
18. Oktober 2018
Der Werkbegriff des Urheberrechts
17. September 2018
Grenzen des Unternehemenskennzeichens der Mark „OTTO“
18. April 2019
Ansprüche bei Verletzung einer Marke
20. November 2013
(Auch von Dritten) Nicht zu empfehlen: unverlangt versandte E-Mails
10. September 2018
Lieferangabe „Bald verfügbar“ nicht ausreichend
27. November 2018
Verletzung von Urheberrechten – Rechtsfolgen
13. März 2019
Schutzhindernisse für Marken
19. September 2018
Zahlung per PayPal – Käuferschutzverfahren
6. September 2018
Verwechslungsgefahr „Tagesschau“ und „Tagesumschau“
30. Oktober 2018
Die Rechte des Urhebers – Schutzumfang des Urheberrechts
11. September 2018
Werbung mit der Spitzen- bzw. Alleinstellung
18. Dezember 2018
Markenrecht – Einführung und Übersicht
18. September 2014
Kein „mangelhaft“ für Ritter Sport Voll-Nuss-Schokolade
18. August 2009
Die Marke – Nationale Marke (DE-Marke)
18. Dezember 2018
Markenrecht – Schutzfähigkeit und Eintragung einer Marke
2. Mai 2014
Sanssouci die II.
4. September 2018
Zeichenähnlichkeit „RUMCHATA“ und „OROCHATA“
2. September 2009
Die Marke – Vergleich EU-Gemeinschaftsmarke und IR-Marke
29. August 2018
Blogger, Online-Marketing-Influencer – watch out
24. August 2018