E-Commerce/Internetrecht
E-Commerce – Vertragsschluss über das Internet und Telefon – zwischen Unternehmern (B2B) oder Unternehmern und Verbrauchern (B2C) wir stehen Ihnen zur Verfügung.
Wir kennen die Voraussetzungen zur rechtssicheren Gestaltung eines Online-Handels. Wann ein Vertrag zustande kommt und ob dieser wirksam geschlossen worden ist, können wir für Sie prüfen. Der elektronische Geschäftsverkehr sowie das Fernabsatzgeschäft mit seinen Informationspflichten und der Widerrufsgestaltung gehören zu unseren Spezialgebieten.
Unsere Leistungen für Sie:
- Vollumfängliche Prüfung der Gestaltung von Webseiten
- Einbeziehung und rechtssichere Gestaltung von AGB und Widerrufsbelehrungen im Internet
- Einbeziehung und rechtssichere Gestaltung von AGB und Widerrufsbelehrungen im Bereich Telekommunikation (Teleshopping)
- Rechtliche Überprüfung von Bestellprozessen über das Internet und Telefon
- Rechtskonforme Gestaltung von Werbe-Emails
Prüfung der Voraussetzungen zur Versendung von Werbe-Emails- Umgehende Prüfung von Abmahnungen
- Formulierung und Abgabe einer interessengerechten Unterlassungserklärung
- Bei Erhalt einer berechtigten Unterlassungsverfügung, Abgabe einer Abschlusserklärung
- Abmahnung bei unberechtigter Zusendung von Werbe-Emails
- Prüfen von Widerrufsbelehrungen und AGB
Elektronischer Geschäftsverkehr
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liegt ein Vertrag im elektronischen Verkehr vor, wenn sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstleisters bedient. Unter Telemediendienste versteht man alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind, das sind unter anderem Angebote, die über das Internet abrufbar sind, Werbe-Emails oder auch Online Dienste wie Internet-Suchmaschinen.
Unternehmen müssen bestimmte Informationspflichten einhalten, z.B. müssen Werbe-Emails von Unternehmern klar als solche erkennbar sein. Der Versender muss für den Empfänger der Werbe-Email klar identifizierbar sein. Wenn die Werbe-Email bereits eine konkrete Verkaufsförderung, d.h. den Anreiz setzt, das beworbene Produkt zu erwerben, wie z.B. durch Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke, müssen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme dem Empfänger leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Allein die rechtskonforme Gestaltung von Werbe-Emails unterliegt vielen Besonderheiten
Darüber hinaus müssen eine Vielzahl von Bedingungen eingehalten werden, dass der Versender von Werbe-Emails überhaupt diese an den potentiellen Empfänger senden darf. Die Zusendung unerwünschter Werbe-Emails kann zur Folge haben, dass Sie abgemahnt werden. Da die Versendung in der Regel nicht nur an einen Empfänger erfolgt, kann dies dazu führen, dass Sie mit einer Vielzahl von Abmahnungen konfrontiert werden, die jeweils mit Kosten verbunden sind.
Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden.
Fernkommunikationsmittel sind z.B. Telefon, Brief, E-Mail und Telefax. Dadurch, dass das Geschäft unter abwesenden zustande kommt und der Verbraucher ohne vorherige Begutachtung oder Prüfung das Produkt erwirbt, soll dem Verbraucher die Möglichkeit zustehen, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Unternehmer haben die Pflicht, den Verbraucher vollständig und richtig über sein Widerrufsrecht zu belehren. Ein Musterwiderruf muss dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, wobei es ihm frei steht, dieses zu verwenden. Die Aufklärung über Widerrufsfristen darf nicht fehlerhaft sein, ansonsten kann die Widerrufsfrist bis zu ein Jahr und 14 Tage laufen. Die Widerrufsbelehrung muss auch auf das Produkt also Ware oder Dienstleistung abgestimmt sein, weil sonst keine rechtskonforme Widerrufbelehrungen gegenüber dem Verbraucher erfolgt ist.
Widerrufsbelehrung gegenüber dem Verbraucher erfolgt ist. Der Beginn der Widerrufsfrist hängt davon ab, ob der Verbraucher eine Ware, Dienstleistung oder sogar ein Paket aus Ware und Dienstleistung bestellt hat.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung in der rechtskonformen Umsetzung Ihres Online-Shops benötigen oder bereits Probleme aufgetreten sind.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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