E-Commerce/­Internetrecht

E-Commerce – Vertragsschluss über das Internet und Telefon – zwischen Unternehmern (B2B) oder Unternehmern und Verbrauchern (B2C) wir stehen Ihnen zur Verfügung.

Wir kennen die Voraussetzungen zur rechtssicheren Ge­stal­tung eines Online-Handels. Wann ein Ver­trag zustande kommt und ob dieser wirksam geschlossen worden ist, können wir für Sie prüfen. Der elek­tro­nische Ge­schäfts­ver­kehr sowie das Fern­absatz­geschäft mit seinen Infor­mations­pflichten und der Wi­der­rufs­ge­stal­tung gehören zu unseren Spezialgebieten.

Unsere Leistungen für Sie:

Elektronischer Geschäftsverkehr

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) liegt ein Ver­trag im elek­tro­nischen Verkehr vor, wenn sich ein Unter­nehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Er­bringung von Dienst­leis­tungen eines Tele- oder Medien­dienst­leisters bedient. Unter Tele­medien­dienste ver­steht man alle elektronischen In­for­ma­tions- und Kommuni­kations­­dienste, die nicht aus­schließ­lich Tele­­kommuni­kations­dienste oder Rund­funk sind, das sind unter anderem Angebote, die über das Internet abrufbar sind, Werbe-Emails oder auch Online Dienste wie Internet-Suchmaschinen.

Unternehmen müssen bestimmte In­for­mations­pflichten ein­halten, z.B. müssen Werbe-Emails von Unter­nehmern klar als solche er­kenn­bar sein. Der Versender muss für den Empfänger der Werbe-Email klar iden­ti­fi­zier­bar sein. Wenn die Werbe-Email bereits eine konkrete Ver­kaufs­förderung, d.h. den Anreiz setzt, das be­worbene Produkt zu erwerben, wie z.B. durch Preis­nachlässe, Zugaben und Geschenke, müssen die Voraus­setzungen der In­an­spruch­nahme dem Em­pfänger leicht zugänglich sowie klar und un­zweideutig angegeben werden.

Allein die rechtskonforme Gestaltung von Werbe-Emails unterliegt vielen Besonderheiten

Darüber hinaus müssen eine Vielzahl von Bedingungen ein­ge­hal­ten werden, dass der Ver­sender von Werbe-Emails überhaupt diese an den potentiellen Empfänger senden darf. Die Zu­sen­dung un­er­wünschter Werbe-Emails kann zur Folge haben, dass Sie abgemahnt werden. Da die Ver­sendung in der Regel nicht nur an einen Empfänger erfolgt, kann dies dazu führen, dass Sie mit einer Vielzahl von Abmahnungen kon­fron­tiert werden, die jeweils mit Kosten verbunden sind.

Fernkommunikationsmittel sind z.B. Telefon, Brief, E-Mail und Telefax. Dadurch, dass das Geschäft unter abwesenden zustande kommt und der Verbraucher ohne vorherige Begutachtung oder Prüfung das Produkt erwirbt, soll dem Verbraucher die Möglichkeit zustehen, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Unternehmer haben die Pflicht, den Verbraucher vollständig und richtig über sein Wi­der­rufs­recht zu belehren. Ein Musterwiderruf muss dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, wobei es ihm frei steht, dieses zu verwenden. Die Aufklärung über Wi­der­rufs­fristen darf nicht fehlerhaft sein, ansonsten kann die Wi­der­rufs­frist bis zu ein Jahr und 14 Tage laufen. Die Widerrufsbelehrung muss auch auf das Produkt also Ware oder Dienst­leistung abgestimmt sein, weil sonst keine rechtskonforme Widerrufbelehrungen gegenüber dem Verbraucher erfolgt ist.

Wider­rufs­belehrung gegenüber dem Verbraucher erfolgt ist. Der Beginn der Widerrufsfrist hängt davon ab, ob der Verbraucher eine Ware, Dienst­leistung oder sogar ein Paket aus Ware und Dienst­leistung bestellt hat.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung in der rechts­kon­formen Umsetzung Ihres Online-Shops benötigen oder bereits Probleme aufgetreten sind.

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Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 66 49 0541 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de

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