Die Reiserechtler erstaunt doch immer wieder, wie gering verbreitet das Wissen über die Rechte und Ansprüche bei Flugverspätungen oder Annullierungen in der übrigen Bevölkerung ist. Obwohl dieser Bereich durch eine europäische Verordnung geregelt und durch eindeutige Urteile über den Wortlaut hinaus erweitert wurde, verzichten sehr viele Anspruchsberechtigte auf die Geltendmachung. Mit unter wenden sich die Fluggäste noch zunächst eigenständig an die Fluggesellschaften und erhalten dann in aller Regel eine ablehnende Antwort. Damit lassen es die meisten dann bewenden.
So wird mir beispielsweise davon berichtet, dass ein Flug ausgefallen sei, man aber dafür eine Hotelübernachtung erhalten habe und am nächsten Tag geflogen sei. Dass man darüber hinaus noch weitere Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft habe, sei einem gar nicht bewusst gewesen.
Dabei gibt es gerade für diese Sachverhalte die pauschalen Entschädigungsansprüche aus der europäischen Verordnung. Anspruchsberechtigt ist jeder, der die Voraussetzungen der Verordnung und der darauf ergangenen Rechtsprechung erfüllt. Ein konkreter Schaden braucht daher nicht nachgewiesen werden. Dies ist ein erheblicher Vorteil.
Für jede Regel gibt es jedoch Ausnahmen, so auch hier. Diese lässt den Anspruch dann nicht entstehen, wenn besondere (außergewöhnliche) Umstände zu dem Ereignis geführt haben. Jedoch berufen sich die Fluggesellschaften nahezu regelmäßig auf die Ausnahme und machen diese so zur Regel. Eine Praxis, die so vor den Gerichten verständlicher Weise nicht standgehalten hat. Die Fluggesellschaften wurden zur Zahlung verurteilt.
Unser Rat an Sie lautet daher:
– Dokumentieren Sie die Verspätung oder Annullierung, indem Sie sich diese beispielsweise schriftlich bestätigen lassen. In jedem Fall heben Sie Ihre Reisedokumente gut auf.
– Übergeben Sie die Sache direkt einem Anwalt. Eine unmittelbare Auseinandersetzung ist hingegen nicht erfolgversprechend, da bei den Fluggesellschaften der Anspruch nahezu immer gegenüber dem Reisenden zurückgewiesen wird. Die dadurch verstrichene Zeit wirkt sich nur zugunsten der Fluggesellschaft aus. Der Ärger des Fluggastes ist inzwischen verraucht und der Wille zur Durchsetzung geschrumpft.
– Wenn Sie sich dennoch zunächst selbst um Ihren Anspruch kümmern wollen, so setzen Sie bitte unbedingt eine Frist, bis zu deren Ende Sie die Zahlung erwarten.
Lassen Sie Ihre Ansprüche also nicht verfallen, sondern übergeben Sie diese in Hände eines Profis.