Glossar

 

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Öffentliche Wiedergabe (UrhG)

Öffentliche Wiedergabe ist das unmittelbare Wahrnehmbar machen für die menschlichen Sinne in der Öffentlichkeit, § 15 II UrhG. Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist, vgl. § 15 III UrhG.

Öffentliches Zugänglichmachen
(UrhG)

Öffentliches Zugänglichmachen bezieht sich auf das öffentliche Wahrnehmbar machen von Werken, i.S.d. § 19 a UrhG.

Öffentlichkeitssphäre

Öffentlichkeitssphäre umfasst den Bereich des Lebens einer Person, der bewusst öffentlich stattfindet und deshalb den geringsten Persönlichkeitsrechtsschutz bietet.

Olympische Zeichen (MarkenG)

Olympische Zeichen – die fünf ineinander verschlungenen Ringe – sind in Deutschland seit 2004 durch das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) derart geschützt, dass die Nutzung der olympischen Zeichen im geschäftlichen Verkehr einzig dem nationalen- bzw. internationalen Olympischen Komitee erlaubt ist.

Ordnungsmittelgeld

Ordnungsmittelgeld ist ein Ordnungsmittel, mit dem durch Geld der Ordnungsmittelgeldschuldner zu einem bestimmten, gerichtlich angeordneten Verhalten gezwungen werden kann.

Ordnungsmittelverfahren

Ordnungsmittelverfahren ist das gerichtliche Verfahren zur Anordnung von Sanktionen für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren oder zur Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen.

Parallelerfindung

Parallelerfindungen sind mehr oder weniger gleichzeitige Erfindungen, von denen jedoch nur die Erfindung mit einem Patent gesichert werden kann, die zuerst angemeldet wurde (sog. „First-to-file“ Prinzip).

Personen als Beiwerk
(KUG/KunstUrhG)

Personen als Beiwerk in Bildnissen im Sinne des KUG müssen nicht ihre Einwilligung erteilen, damit das Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. (vgl. §§ 22, 23 I Nr. 2 KUG)

Personen der Zeitgeschichte
(KUG/KunstUrhG)

Personen der Zeitgeschichte in Bildnissen im Sinne von KUG und UrhG müssen nicht ihre Einwilligung erteilen, damit das Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. (vgl. § 60 UrhG, § 22, 23 I Nr. 1 KUG)

Persönlichkeitsrechte

Persönlichkeitsrechte sind Grundrechte eines Menschen, die dessen Persönlichkeit vor Eingriffen schützen und deren freie Entfaltung gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf Achtung der Ehre und Würde des Menschen, das Recht am eigenen Bild, das Namensrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Vollstreckungsgericht erlassen und beinhaltet die Pfändung einer Geldforderung (Schaffung des Pfandrechts an der Forderung) und die Überweisung der so beschlagnahmten Forderung an den Gläubiger. So kann der Gläubiger von Drittschuldnern (z.B. Arbeitgeber oder Bank des Schuldners) die Auszahlung der Geldforderung verlangen.

Pfändungsfreigrenze

Pfändungsfreigrenze schützt einen gewissen Betrag des monatlichen Nettoeinkommens des Schuldners vor Pfändung, um dessen notwenigen Lebensunterhalt zu schützen.

Pflichtenheft

Pflichtenheft ist die fachliche Beschreibung eines Produktes, eines Systems oder einer Dienstleistung durch Auflistung seiner Anforderungen.

Plagiat

Plagiat ist die Aneignung fremden geistigen Eigentums, also die bewusste Anmaßung einer fremden Urheberschaft. (s. § 23 UrhG).

Planungsphase

Planungsphase ist die Zeitspanne, in dem der Auftragnehmer das Pflichtenheft anfertigt. Die Planungsphase fängt in der Regel mit Abschluss des Vertrages an und ist mit der Abnahme des Pflichtenheftes beendet.

Plattenvertrag

Plattenvertrag bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Künstler und Produzent/Label, wobei sich letzterer zur Abnahme und zum Vertrieb der Platte, des Albums bzw. des Musikwerkes verpflichtet und den Künstler an den Einnahmen teilhaben lässt.

PMMA

PMMA ist das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und steht rechtlich eigenständig neben dem Madrider Markenabkommen. Dem Protokoll ist auch die Europäische Gemeinschaft beigetreten, um die Gemeinschaftsmarke zu schaffen.

Positionsmarke (MarkenG)

Positionsmarken sind eine „sonstige Aufmachung“ i.S.v. § 3 I MarkenG und bezeichnen die besondere Art und Weise der Anbringung und Anordnung eines Zeichens auf einer Ware oder einem Warenbestandteil.

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Postmortales Persönlichkeitsrecht beschreibt die Fortwirkung des Persönlichkeitsrechts einer Person nach deren Tod.

Preisangabenverordnung (PAngV)

Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, die die Art und Weise der Preisangaben für Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr regelt.

Pressefreiheit

Pressefreiheit sichert die freie und unzensierte, vom Staat nicht zu beeinflussende journalistische Tätigkeit und ist im Grundgesetz im Artikel 5 Abs. I als Grundfeste der Demokratie festgeschrieben.

Privatkopie (UrhG)

Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch eine andere Person als den Urheber ist in Deutschland nur nach § 53 I UrhG zulässig, wenn diese ohne Erwerbszweck erstellt, nicht verbreitet oder veröffentlicht wird und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugängig gemacht wird.

Privatsphäre (KUG/KunstUrhG)

Privatsphäre umfasst den abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung und ist grundrechtlich geschützt, besonders durch den Schutz personenbezogener Daten, die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Enger gefasst und stärker geschützt ist die Intimsphäre, weniger geschützt und das zwischenmenschliche Wirken der Person umfassend ist die sog. Sozialsphäre und den schwächsten Schutz genießt die Öffentlichkeitssphäre.

Product Placement

Product Placement, auch Werbeintegration oder Produktplatzierung genannt, ist das gezielte Darstellen von Markenprodukten in verschiedenen Medien, die keine offensichtliche Werbung darstellen, häufig zur Finanzierung der Produktionskosten oder zur Gewinnsteigerung.

Produzentenvertrag

Produzentenvertrag ist die vertragliche Verbindung eines Tonträgerunternehmens und eines Produzenten über die Herstellung eines Tonträgers mit einem Künstler. Der Produzent nimmt so entscheidend an der Produktion des Tonträgers teil, dass seine Leistung ein ihm zustehendes schutzfähiges Recht an dem Tonträger entstehen lässt.

R im Kreis ®

R im Kreis ® steht für registered (registriert) und darf an einer Marke angebracht werden, wenn diese beim (deutschen) Patent- und Markenamt eingetragen ist. Ohne Registrierung stellt die Verwendung des R im Kreis eine wettbewerbsrechtlich unlautere Irreführung des Verkehrs dar.

Recht am eigenen Bild
(KUG/KunstUrhG)

Recht am eigenen Bild ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und wie Bilder von ihm/ihr veröffentlicht werden. Dieser Einwilligungsvorbehalt ist in § 22 KUG festgehalten, wobei die Einwilligung im Zweifel als erteilt gilt, wenn der/die Abgebildete eine Entlohnung erhielt.

Relative Schutzhindernisse
(MarkenG)

Relative Schutzhindernisse sind Rechte Dritter, die vorrangig der Eintragung der Marke oder der Rechtsbeständigkeit einer Marke entgegenstehen.

Robinson-Liste

Robinson-Liste ist eine Schutzliste mit Kontaktdaten von Personen, die keine (unaufgeforderte) Werbung erhalten wollen. Sie dient dem Verbraucherschutz, die Eintragung ist kostenlos.

Rom II-VO

Rom-II- VO (Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) regelt das internationale Privatrecht im Bereich der außervertraglichen Schuldverhältnisse, wozu auch das Verhältnis zu Mitbewerbern zählt.

Rufausbeutung

Rufausbeutung ist die Ausnutzung der Wertschätzung einer Marke durch Dritte.

Rundfunkstaatsvertrag

Rundfunkstaatsvertrag ist die bundeseinheitliche Regelung des Rundfunkrechts in Form eines Staatsvertrages zwischen den 16 Bundesländern Deutschlands. Dazu zählen z.B. auch Staatsverträge über ARD, ZDF, Deutschlandradio, Jugendschutz, Beiträge und Finanzierung.

Sammelanmeldung (Marke)

Sammelanmeldung ist die gleichzeitige Anmeldung mehrerer Marken, um die Eintragung zu beschleunigen, da grundsätzlich dann derselbe Sachbearbeiter mit den gesammelten Anmeldungen beschäftigt wird.

Sampling

Sampling ist in der Musik der Vorgang, einen Teil einer bereits geschaffenen Aufnahme in einem neuen Kontext zu verwenden. Gemäß § 85 I UrhG steht dem Hersteller eines Tonträgers das ausschließliche Verwertungsrecht an diesem zu, sodass Sampling einen Eingriff in dieses Recht darstellen kann. Die Abgrenzung der Kunstfreiheit und einer möglichen Urheberrechtsverletzung im Bereich des Samplings ist höchst umstritten.

Schleichwerbung

Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Fernsehprogrammen oder -filmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann.

Schöpfungshöhe (UrhG)

Schöpfungshöhe ist das Abgrenzungskriterium zwischen Werken, denen urheberrechtlicher Schutz zukommt, und solchen Leistungen, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Geschützt wird, was eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, vgl. § 2 II UrhG, wobei die Abgrenzung im Einzelfall schwer fallen kann (s. „kleine Münze“).

Schutzdauer (MarkenG)

Schutzdauer bezüglich eingetragener Marken ist grundsätzlich ein Zeitraum von zehn Jahren, der jeweils um zehn Jahre verlängert werden kann. (s. § 47 MarkenG)

Schutzlandprinzip (MarkenG)

Schutzlandprinzip bedeutet, dass das Recht des Staates Anwendung findet, für dessen Gebiet Schutz aufgrund von Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums gesucht wird (Art. 8 I VO (EG) Nr. 864/2007 „Rom- II- VO“).

Schutzrechtsanmaßung

Schutzrechtanmaßung ist die unrechtmäßige Berühmung eines Schutzrechtes und kann Verbraucherverhalten beeinflussen, wenn das Bestehen gewerblicher Schutzrechte vorgetäuscht wird.

Schutzrechtsverwarnung

Schutzrechtsverwarnung ist die Mitteilung, dass eine Schutzrechtsverletzung vorliegt. Diese kann, wenn sie unbegründet ist, einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Abgemahnten darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

Schutzschrift

Schutzschrift ist ein beim zuständigen Gericht zu hinterlegendes, gewohnheitsrechtlich zumindest im gewerblichen Rechtsschutz anerkanntes, Schreiben, das gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung schützen soll. Die Schutzschrift stellt sich vorsorglich dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entgegen, um mögliche schwere Schäden beim Antragsgegner zu verhindern, da ansonsten nach einer ggf. unberechtigten Abmahnung der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragen kann, die ohne Anhörung der Antragsgegner erlassen werden würde, soweit sie schlüssig ist.

Schwarze Liste (UWG)

Schwarze Liste ist eine Liste im Anhang zu § 3 III UWG, die beispielhaft wettbewerbsrechtlich unzulässige und dadurch unlautere geschäftliche Handlungen aufzählt.

Second-Level-Domain

Second-Level-Domain ist der Teil einer Internetadresse, der vor der First-Level-Domain steht, also z.B. bei „wikipedia.org“ der Bestandteil „wikipedia“ vor „.org“.

Sittenwidrige Marken (MarkenG)

Sittenwidrige Marken (§ 8 II Nr. 5 MarkenG) sind dazu geeignet, das Empfinden der beteiligten Verkehrskreise erheblich zu verletzen, z.B. durch sittlich, politisch oder religiöse Anstößigkeit, Herabwürdigungen oder grobe Geschmacksverletzungen und unterliegen einem absoluten Schutzhindernis.

Software

Software sind Programme und u.U. die zugehörige Dokumentation und weitere Daten, die zum Betrieb eines Computers notwendig sind.

Software-Erstellung

Software-Erstellung ist die entsprechend des Pflichtenheftes vom Auftragnehmer anzufertigende Software in allen Entwicklungsphasen, einschließlich des Quellcodes – eines in Programmiersprache geschriebenen Textes eines Computerprogrammes – und die Dokumentation.

Software-Leasing

Software-Leasing ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.

Software-Lizenz

Software-Lizenz ist die dauerhafte Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.

Softwaremängel

Softwaremängel sind Fehler in der Programmierung aufgrund Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder Mehrdeutigkeiten in der Beschreibung des Programms.

Software-Pflege

Software-Pflege ist die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer für Softwareprodukte. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen setzen sich zusammen aus Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software und die Erweiterung von Softwareprogrammen.

Software-überlassung

Software-Überlassung ist die Übergabe von Software des Hersteller bzw. Verkäufers an den Abnehmer.

Softwareüberlassungsvertrag

Softwareüberlassungsvertrag ist die rechtliche Ausgestaltung der Softwareüberlassung und aufgrund der Vielseitigkeit nicht eindeutig bestehenden Vertragstypen zu unterwerfen, weshalb diese Verträge aus miet-, pacht-, kauf-, dienst- und gesellschaftsvertraglichen Elementen zusammengesetzt werden.

Sozialsphäre

Sozialsphäre umfasst den Bereich, in dem die Person sozial wirkt, mithin beruflich, politisch oder ehrenamtlich tätig wird. Sie ist im Vergleich zur Privatsphäre schwach geschützt, sodass Eingriffe grundsätzlich zulässig sind.

Spekulationsmarke (MarkenG)

Spekulationsmarken werden angemeldet, um aufgrund des Markenrechts Dritte in Anspruch nehmen zu können, um Schadensersatzforderungen oder Verfahrenskosten zu generieren und ohne ein Interesse an der Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr haben. Daraus kann sich ein Löschungsgrund für diese Marken ergeben, woraufhin ein Dritter mit berechtigtem Interesse an der Markennutzung diese anmelden kann.

Sprachwerk (UrhG)

Sprachwerk (s. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) umfasst alle mittels Sprache ausgedrückten Werke, in jedweder Sprache, in Blindenschrift oder ausgestorbenen Sprachen und auch Computerprogrammiersprachen.

Standardsoftware

Standardsoftware ist eine Software, die einen exakten Anwendungsbereich abdeckt und als vorgefertigtes Produkt gekauft werden kann.

Störerhaftung

Störerhaftung ist die Haftung der Person, die als Störer angesehen wird, also ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, die adäquat kausal zur Rechtsverletzung beigetragen hat.

Subdomains

Subdomains sind die Teile einer Internetadresse, die vor Second- und First/Top-Level-Domain geschrieben werden mit dem Trennzeichen „.“. So z.B. bei „de.wikipedia.org“ der Abschnitt „de.“.