Glossar

 

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Öffentliche Wiedergabe (UrhG)

Öffentliche Wiedergabe ist das unmittelbare Wahrnehmbar machen für die menschlichen Sinne in der Öffentlichkeit, § 15 II UrhG. Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist, vgl. § 15 III UrhG.

Tastmarke (MarkenG)

Tastmarken sind durch menschlichen Tastsinn (Form, Haptik, Textur, Wärme oder Kälte) wahrnehmbare, markenfähige Zeichen iSd. § 3 I MarkenG.

Tatsachenbehauptung

Tatsachenbehauptung ist eine Äußerung über objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem gerichtlichen Beweis zugänglich ist, die etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden kann.

Teillöschung (MarkenG)

Teillöschung einer Marke kann verlangt werden, wenn z.B. nur teilweise Verwechslungsgefahr besteht und diese durch einschränkende Zusätze verhindert werden kann. Es besteht dann kein Löschungsanspruch gegenüber dem DPMA, sondern gegenüber dem Markeninhaber auf Teilverzicht i.S.d. § 48 I MarkenG. (Vgl. auch § 50 IV MarkenG)

Telemedien (TMG)

Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, insbesondere Internetdienste, wobei die genaue Abgrenzung strittig ist.

Tiefpreisgarantie (UWG)

Tiefpreisgarantie ist ein Werbemittel, welches dem potentiellen Kunden verspricht, das Produkt bei dem Werbetreibenden zum niedrigsten Preis zu erhalten und ggf. die Preisdifferenz erlassen zu bekommen. Diese Werbeaussage kann in mehrerer Hinsicht unlauter sein, s. § 5 Abs. 1, S. 2, Nrn. 2 und 7 UWG, und ist für den Werbenden verpflichtend.

Tippfehler-Domain

Tippfehler-Domain ist eine Internetadresse, die einer anderen derart ähnelt, dass sie sich nur durch übliche Tippfehler unterscheidet. Die Generierung von Besuchern bzw. Klicks durch das Betreiben solcher Domains wird als „Typosquatting“ bezeichnet und kann die Marken- oder Namensrechte der korrekt geschriebenen Domain verletzen.

Titelschutzanzeige

Titelschutzanzeige verlagert den Schutz eines Werktitels vor, wenn das Werk in branchenüblicher Weise angekündigt wird und in angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Werktitel sind nach § 5 I, III MarkenG als solche geschützt und markenrechtsfähig, jedoch grundsätzlich erst ab Eintragung.

Tonträgerhersteller (UrhG)

Tonträgerhersteller können sein, die natürliche Person, die das geschützte Werk erstellt und die juristische Person in deren Betrieb die Herstellung erfolgt.

Top-Level-Domain

Top-Level-Domain oder auch First-Level-Domain ist der Teil einer Internetadresse, der diese abschließt, wie z.B. „.org“ bei „wikipedia.org“.

TRIPS-Abkommen

TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist ein Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, dem die Mitgliedstaaten der EU und die EU selbst angehören.

Umsetzungsphase

Umsetzungsphase ist die Dauer, innerhalb derer der Auftragnehmer die Vertragssoftware nach den Vorgaben des Pflichtenheftes angefertigt. Diese beginnt mit der Auftragserteilung des Auftraggebers zur Erstellung und ist mit der Abnahme der Vertragssoftware durch den Auftraggeber beendet.

Unberechtigte Abmahnung

Unberechtigte Abmahnung kann eine sog. negative Feststellungsklage rechtfertigen, wenn kein Wettbewerbsverhältnis vorliegt, der Abmahnende rechtsmissbräuchlich handelt oder der abgemahnte Verstoß nicht wettbewerbswidrig ist.

Unionsmarke
(Gemeinschaftsmarke)

Unionsmarke (bis zum 23.03.2016 Gemeinschaftsmarke genannt) ist die EU-weite Vereinheitlichung des Markenrechts auf der Ebene des europäischen (Sekundär-)Rechts, kann durch eine einzige Eintragung bei Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gesichert werden und gilt dann in allen europäischen Mitgliedstaaten ohne Eintragung bei den dortigen Markenämtern.

Unionsrechtliche
Verbraucherleitbild

Unionsrechtliches Verbraucherleitbild ist auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abgestellt.

Unlautere
Wettbewerbshandlung

Unlautere Wettbewerbshandlung liegt vor, wenn sie nicht den guten Sitten entspricht und geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten von Kunden bedeutend zu beeinflussen

Unterlassungsanspruch

Unterlassungsanspruch berechtigt den Anspruchsinhaber vom Anspruchsgegner die Unterlassung eines Verhaltens zu fordern, wenn dieses ein absolut geschütztes Recht verletzt oder zu verletzen droht, Wiederholungsgefahr besteht und den Anspruchsinhaber keine Duldungspflicht trifft.

Unterlizenzen

Unterlizenzen werden vom Hauptlizenznehmer weiteren Unterlizenznehmern erteilt und erlöschen nicht unbedingt, wenn die Hauptlizenz erlischt. Der Hauptlizenznehmer ist dann dazu verpflichtet, seine Forderungen gegen die Unterlizenznehmer an den Inhaber des Exklusivrechts abzutreten.

Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Betriebsbezeichnung benutzt werden und deshalb markenschutzfähig sind gemäß § 5 II S. 1 MarkenG.

Unternehmer

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 I BGB.

Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft besitzt eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden vermag und damit die jeweilige Zuordnung ermöglicht. Dies ist u.a. Voraussetzung für die Eintragung als Marke.

Urheberrecht

Urheberrecht beschreibt das absolute und subjektive Recht zum Schutz des geistigen Eigentums des Urhebers und die dafür geschaffenen Regelungen, die Umfang, Inhalt, Entstehung, Übertragbarkeit und Folgen des Urheberrechts konkretisieren.

Urheberrechtslizenzvertrag

Urheberrechtslizenzvertrag zwischen Urheber und Lizenznehmer berechtigt diesen, das urheberrechtlich geschützte Werk zu nutzen, wobei der Urheberrechtsinhaber das Urheberrecht selbst nicht übertragen kann.

Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn eine Person, die nicht Urheber oder Lizenznehmer ist, das urheberrechtliche Werk nutzt.

UrhG (Urheberrechtsgesetz)

UrhG ist die amtliche Abkürzung für das deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, in Kraft getreten im Jahre 1965.

UWG

UWG ist die amtliche Abkürzung für das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Verbraucherleitbild

Verbraucherleitbild beschreibt die vom Verbraucher grundsätzlich zu erwartenden Kenntnisse und Fähigkeiten und ist für die Einschätzung von verbraucherfeindlichen oder –freundlichen Verhaltensweisen im Verkehr entscheidend. Es stellt auf den mündigen und aufgeklärten Verbraucher, den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ab. Dessen Aufmerksamkeitsgrad kann je nach Natur der betroffenen Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein und ist daher einzelfallabhängig.

Verfügungsanspruch

Verfügungsanspruch hat der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung, wenn ihm ein Anspruch gegen den Schuldner zusteht, der nicht auf Geldzahlung gerichtet ist, dessen Sicherung er begehrt.

Verfügungsantrag

Verfügungsantrag wird bei Gericht gestellt, um eine einstweilige Verfügung zu erlangen und muss deshalb hinreichend bestimmt und so konkret ausgestaltet sein, damit die darauf ergehende Verfügung vollstreckbar ist. Aus dem Antrag muss sich die Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr der Rechtsverletzung ergeben.

Verfügungsgrund

Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung besteht, wenn eine unter Abwägung der widerstreitenden Interessen die Dringlichkeit für eine einstweilige Regelung vorliegt, also ohne diese die Durchsetzung des Anspruchs des Antragstellers gefährdet wäre oder diese Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint.

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung liegt vor, wenn in einer Werbung die Leistung des eigenen Unternehmens mit dem eines oder mehrerer Wettbewerber verglichen wird.

Verkehrsauffassung (MarkenG)

Verkehrsauffassung ist die Auffassung der relevanten beteiligten Verkehrskreise über Aspekte einer Marke, Ware oder Dienstleistung, wie z.B. Ähnlichkeit von Marken und die mögliche Verwechslungsgefahr.

Verkehrsdurchsetzung (MarkenG)

Verkehrsdurchsetzung einer Marke in den beteiligten Verkehrskreisen kann die absoluten Schutzhindernisse des § 8 II Nr. 1, 2 und 3 MarkenG überwinden, gemäß § 8 III MarkenG. Diese Durchsetzung muss in der Mehrheit aller beteiligten Verkehrskreise vorliegen.

Verkehrsgeltung (Marke)

Verkehrsgeltung eines Zeichens schafft Markenschutz gemäß § 4 Nr. 2 MarkenG, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, also in einem für den wirtschaftlichen Verkehr mit der betreffenden Ware oder Dienstleistung nicht unerheblichen Teil.

Verkehrskreise (Markenrecht)

Verkehrskreise sind die Abnehmer des das Zeichen benutzenden Unternehmens, bspw. die Händler und die Verbraucher einer Ware oder Dienstleistung, wozu nicht die konkurrierenden Hersteller zählen. Sie sind nach Art, Verwendungszweck und Absatzmöglichkeit der relevanten Ware oder Dienstleistung funktionsspezifisch zu bestimmen.

Verlagsgesetz

Verlagsgesetz ist das deutsche Gesetz über das Verlagsrecht und regelt die Verhältnisse zwischen Autor und Verleger. So steht in § 1 Verlagsgesetz: „Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.“

Verlagsvertrag

Verlagsvertrag wird zwischen Autor und Verlag geschlossen und regelt zumindest die notwendige Abtretung der Urheberrechte für die Veröffentlichung, evt. den Druckkostenzuschuss, das Autorenhonorar, die Auflage und sonstige Rahmenbedingungen und stellt einen besonderen Vertragstypus dar, welcher außerhalb des BGB im Verlagsgesetz geregelt ist.

Verlängerung des Markenschutzes

Verlängerung des Markenschutzes richtet sich nach § 47 II MarkenG, wonach die Schutzdauer jeweils um zehn Jahre verlängert werden kann, ohne Begrenzung der Häufigkeit dieser Verlängerungen.

Verlängerungsgebühr (Marke)

Verlängerungsgebühr für die Verlängerung der Schutzdauer einer Markeneintragung ist zum letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Wird diese Gebühr i.H.v. 750,00 € inkl. der Klassengebühr für bis zu drei Klassen nicht gezahlt, erlischt das Markenrecht mit Ende der Schutzdauer.

Verletzergewinn

Verletzergewinn ist eine Fiktion des Schadens im Immaterialgüterrecht, wobei der Verletzte den Gewinn, den der Verletzer durch die Rechtsverletzung erzielt hat herausverlangen kann. Im Markenrecht wird Schadensersatz aus §§ 14 VI, 15 V MarkenG verlangt.

Vermögensauskunft

Vermögensauskunft ist vom Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben, wenn die Forderung des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher nicht vollstreckt werden kann. Sie dient dazu dem Gläubiger Auskunft über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners zu geben.

Vernichtung (Marke)

Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren (Plagiate) kann der Inhaber einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung in den Fällen der §§ 14, 15 und 17 MarkenG von dem Verletzer verlangen, § 18 I S. 1 MarkenG.

Veröffentlichung

Veröffentlichung im Urheberrecht ist eine mit Zustimmung des Berechtigten erfolgte Zugänglichmachung eines Werkes der Öffentlichkeit (§ 6 UrhG).

Vertragsstrafe

Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung an den anderen Vertragspartner, wenn der eine Vertragspartner eine vertragliche Verpflichtung nicht vertragsgemäß erfüllt.

Verwässerung (Marke)

Verwässerung einer Marke liegt vor, wenn die identifizierende Wirkung einer bekannten Marke, für die Marken und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, vermindert wird. Dies ist der Fall, wenn die Benutzung der Marke durch Dritte zur Auflösung der Identität der Marke führt. Gemäß § 14 II Nr. 3 MarkenG ist dies zu unterlassen und der Markeninhaber kann gegen den Verwässerer daraus vorgehen.

Verwechslungsgefahr (Marke)

Verwechselungsgefahr kann bei Identität oder Ähnlichkeit von Marken untereinander oder Waren und Dienstleistungen, die durch Marken geschützt sind, vorliegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben können, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus dem gleichen oder mit diesem verbundenen Unternehmen stammen. Darin liegt ein sog. relatives Schutzhindernis, woraus die verletzende Marke gemäß § 9 I MarkenG gelöscht werden kann.

Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften sind treuhänderische Einrichtungen, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einer großen Anzahl von Rechteinhabern kollektiv wahrnehmen. Beispiele sind die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

Vollstreckbarer Titel

Vollstreckbarer Titel ist eine Urkunde, innerhalb derer eine Handlung, Duldung oder Unterlassung angeordnet wird und auf deren Grundlage die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Vollstreckungsbescheid

Vollstreckungsbescheid ist, wenn dieser rechtskräftig ist, ein Titel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Vollziehungsfrist
(Einstweilige Verfügung)

Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung beträgt einen Monat ab Erlass der Verfügung, §§ 929 II, 936 ZPO. Die Vollziehung geschieht durch Zustellung beim Verfügungsgegner.

Waren- und Dienstleistungs­identität

Waren- und Dienstleistungsidentität kann zu Verwechselungsgefahr und damit zu einem relativen Schutzhindernis bzw. Löschungsgrund einer Marke führen.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist eine differenzierte Einteilung verschiedener Waren und Dienstleistungen innerhalb der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken.

WCT

WCT (WIPO Copyright Treaty) ist ein von der WIPO 1996 verabschiedetes Sonderabkommen für die internationale Anpassung nationaler Urheberrechtsgesetze, vor allem im Hinblick auf die digitale Umgebung.

Website-Erstellung

Website-Erstellung ist die Anfertigung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website.

Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO)

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO – World Intellectual Property Organization) mit Sitz in Genf wurde 1967 gegründet.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
(UWG)

Werbung mit Selbstverständlichkeiten nutzt objektiv zutreffende Behauptungen, die jedoch selbstverständlich sind, da sie bspw. gesetzlich vorgeschrieben sind und wirkt dadurch irreführend i.S.d. § 5 UWG.

Werk (UrhG)

Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist eine persönliche geistige Schöpfung, § 2 II UrhG.

Werke der bildenden Kunst (UrhG)

Werke der bildenden Kunst im Sinne des UrhG ist ein Sammelbegriff für Werke, wie Bildhauerei, Malerei, Graphik, welche in der Regel keinen Zweck verfolgen, sondern der Ästhetik dienen.

Werktitel

Werktitel sind die Bezeichnungen, die der Urheber seinem Werk gegeben hat, und haben einen urheberrechtlichen und einen kennzeichenrechtlichen Gehalt und daher schutzfähig.

Werkverbindung (Urheberrecht)

Werkverbindung im Sinne des § 9 UrhG liegt vor, wenn mehrere Werke mehrerer Urheber zur gemeinsamen Verwertung verbunden werden. Die Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung kann nur mit Einwilligung jedes Urhebers vorgenommen werden.

Wettbewerbliche Eigenart

Wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses liegt vor, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Der Vertrieb von Erzeugnissen, die diese Besonderheiten nachahmen, kann wettbewerbswidrig sein, § 4 Nr. 9 UWG.

Wettbewerbszentrale

Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, der laut eigener Aussage: „…die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb [ist]. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).“

Widerruf

Widerruf ist eine Erklärung des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer, dass er an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden ist (§ 355 BGB).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung ist die Information des Verbrauchers über sein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht.

Widerrufsfristen

Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Widerspruch (Marke)

Widerspruch kann mit Bezug auf Marken beim DPMA eingelegt werden und deren Eintragung zu verhindern.

Widerspruchsverfahren
(Markenrecht)

Widerspruchsverfahren im Markenrecht läuft vor dem DPMA und beginnt mit Einlegung des Widerspruchs beim DPMA. Der Markeninhaber wird daraufhin vom DPMA um Stellungnahme gebeten. Die Widerspruchsfrist läuft drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke. Ist der Widerspruch begründet, wird die jüngere Marke gelöscht.

Wiederholungsgefahr

Wiederholungsgefahr ist in Bezug auf Unterlassungsansprüche eine entscheidende Voraussetzung. Für das Bestehen der Wiederholungsgefahr spricht eine tatsächliche Vermutung und sie ist regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzer zu widerlegen.

WIPO

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO – World Intellectual Property Organization) mit Sitz in Genf wurde 1967 gegründet.

Wort- und Bildmarke

Wort- und Bildmarke besteht aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch oder bildlich gestaltet sind.

Wortmarke

Wortmarke ist eine Marke, die aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder anderen Schriftzeichen ohne grafische Ausgestaltung oder Farben besteht.

Zeichenähnlichkeit (Markenrecht)

Zeichenähnlichkeit kann bei zu gegenüberstellenden Zeichen verschiedener Marken vorliegen und dadurch Verwechslungsgefahr hervorrufen, wobei die Ähnlichkeit in Bild, Klang oder Bedeutungs- und Sinngehalt der Zeichen liegen kann.

Zitatrecht

Zitatrecht ist gemäß des UrhG eine zulässige Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes (§ 51 UrhG).

Zivilprozessordnung

Zivilprozessordnung ist das Gesetz, welches gerichtliche Verfahren im Rahmen von Zivilprozessen regelt.

Zollbeschlagnahme

Zollbeschlagnahme ist eins der Instrumente mit denen Markenrechtsverletzungen vorbeugend schon bei Einfuhr über die Grenzen durch den Zoll verhindert werden können.

Zwangslizenz

Zwangslizenz ist die staatlich angeordnete Beschränkung eines Schutzrechts (Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrechte) und kann Dritten eingeräumt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem man Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann. Hierfür sind erforderlich: Titel, Klausel, Zustellung.

Zweckübertragungslehre

Zweckübertragungslehre ist ein urheberrechtlicher Auslegungsgrundsatz, der anzuwenden ist, wenn die lizensierten Nutzungsarten nicht klar festgehalten wurden. Es wird dann auf den Zweck des Lizenzvertrages abgestellt, sodass die zur Erfüllung des Zwecks notwendigen Rechte als übertragen gelten.