Äußerungsrecht
Tatsachen: Wahr oder unwahr – das ist hier die Frage
Im Äußerungsrecht dreht es sich immer um die gleichen (Einstiegs-)Fragen: Handelt es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung? Ist die Äußerung wahr oder unwahr? Oder liegt eine Meinungsäußerung vor – und ist diese zulässig? Der Grat zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer nicht mehr hinzunehmenden Verleumdung ist oft schmal.
Auch vermischen sich oft Tatsachenelemente und Meinungselemente. Dies ist insbesondere bei einer Verdachtsberichtserstattung oder bei der Wiedergabe von Gerüchten der Fall. Hier ist es nicht nur für einen Laien schwer zunächst die verschiedenen Elemente von einander zu differenzieren und diese im Hinblick auf deren Zulässigkeit und daher auch Hinnehmbarkeit einzuordnen. Gerade diese Einordnung ist jedoch wichtig, da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich rechtswidrig sind und nur Meinungsäußerungen den grundrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) genießen können. Hiergegen ist in aller Regel das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) aus Art. 2, 1 GG des durch die Äußerung Betroffenen als entgegenstehendes Grundrecht abzuwägen.
Ihr Recht als Betroffener: Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Schadenersatz, Gegendarstellung
Sind Sie Betroffener und möchten Sie eine Aussage über sich nicht hinnehmen?
Liegt eine
- verletzende Äußerung in Presse, Internet, Social Media
- - (Facebook, Google, Twitter, Snapchat etc.),
- Bewertung bei Verkaufs- oder anderen Plattformen
- - (wie Amazon, eBay, Yelp, Jameda, Google oder anderen);
- sonstige persönlichkeitsverletzende Veröffentlichung vor?
Auch aus dieser Blickrichtung stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir prüfen mögliche Schritte gegen den Äußernden. Dies kann in der Aufforderung zur Unterlassung und/oder Beseitigung liegen. Im Bereich der Presse, im Internet oder Rundfunk und Fernsehen kann ein Recht auf Gegendarstellung vorliegen. Hier gilt es schnell zu handeln, da in diesem Bereich nur ein kurzes Zeitfenster vorhanden ist und auch an strenge formale Voraussetzungen geknüpft ist.
Schließlich kann Ihnen als Betroffener durch unzulässige Äußerungen ein Schaden entstehen. Auch bei der Durchsetzung eines adäquaten Schadensersatzes oder auch Schmerzensgeld stehen wir Ihnen mit unserer praktischen Erfahrung zur Seite.
Ihr Recht als Äußernder
Sie wollen sich nicht alles gefallen und sich nicht den Mund verbieten lassen? Wir beurteilen aufgrund unserer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, was zulässig und von Dritten hingenommen werden muss. Ebenso bieten wir Ihnen eine verlässliche Einschätzung bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen.
Prävention – auch im Äußerungsrecht
Bereits im Vorfeld können Risiken vermieden werden. Bevor Sie einen Text veröffentlichen, sprechen Sie uns zwecks eines juristischen Lektorats an! Im Rahmen eines solchen juristischen Lektorats können bereits viele Problempunkte ausgemerzt werden, so dass es gar nicht erst zur rechtlichen Auseinandersetzung kommen muss.
Bei einem juristischen Lektorat nehmen wir Ihren Text unter die (rechtliche) Lupe. Hierbei gibt es zwei Vorgehensweisen. Wir begutachten den gesamten Text hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen und geben Hilfestellung und Lösungsansätze, um diese Stellen zu entschärfen oder Sie sprechen uns auf konkrete Stellen in Ihrem Text an, von denen Sie unsere rechtliche Expertise benötigen.
Wir stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten umgehend beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800 77 67 6581 oder senden uns eine E-Mail an kontakt@gruenlaw.de
1Alle Anrufe aus dem deutschen Festnetz und den deutschen Mobilfunknetzen sind für Sie kostenfrei, die Gebühren übernehmen wir für Sie.
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